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öffentlich


Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 286/23 (Röthenweg 9); Beratung und Beschluss



Sachvortrag:

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 286/23 (Röthenweg 9) stellen einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohnhaus.

Das Grundstück Fl.Nr. 286/23 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 "Obermichelbach-Ost".

Gemäß Art. 57 BayBO gelten Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von bis zu 3 m als verfahrensfreie Bauvorhaben. Bei Überschreitung ist ein Bauantrag gemäß Art.64 BayBO zu stellen. Geplant ist eine Terrassenüberdachung mit 8,155 m Breite und 4,10 m Tiefe über der gesamten bestehenden Terrasse.

Da sich die bereits bestehende Terrasse und auch das Wohngebäude anteilig außerhalb der Baugrenze befinden, wurde weiterhin ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gem. §31 BauGB gestellt.

Die Nachbarunterschriften zu o.g. Vorhaben wurden vollständig erteilt.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf Baugenehmigung sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenzen das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.


Aus der Sitzung:
Herr Krombholz merkt an, dass darüber hinaus der Antrag auf Abweichung der Genehmigungsfreiheit der Bayerischen Bauordnung zu ergänzen ist. Die Verwaltung wird dies prüfen und entsprechend korrigieren.

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Obermichelbach erteilt zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohngebäude auf Fl.Nr. 286/23 sowie zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich Überschreitung der Baugrenze, sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
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