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öffentlich


Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Sichtschutzes auf Fl.Nr. 257/46 (Holzäckerweg 3); Beratung und Beschluss



Sachvortrag:

Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 257/46 (Holzäckerweg 3) stellt einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Sichtschutzes im nichtöffentlichen Bereich.

Das Grundstück Fl.Nr. 257/46 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 "Pfefferloh Teil I".

Laut §3 Abs. 3 des Bebauungsplanes sind untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des §14 BauNVO zulässig, deren (First)Höhe 2,50 m über dem natürlichen Gelände nicht überschreitet.

Der geplante Sichtschutz soll eine Höhe von 2,60 m über dem natürlichen Gelände betragen und überschreitet somit die Festsetzung des Bebauungsplanes um 10 cm.

Es liegen keine Nachbarunterschriften vor.

Durch die geplante Lage des Sichtschutzes sieht die Verwaltung öffentliche Belange nicht berührt. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf Baugenehmigung das Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss:

Der Bauausschuss Obermichelbach erteilt zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Sichtschutzes auf Fl.Nr. 257/46 (Holzäckerweg 3) sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
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