Die Antragsteller stellen einen Antrag auf isolierte Befreiung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 254/52 (Hormersdorfer Straße 8) zur Errichtung einer Einfriedung auf ihrem Grundstück.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 "Pfefferloh 2".
Die Antragsteller planen einen Sichtschutz im nicht öffentlichen Bereich zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 254/38 (Hormersdorfer Straße 6). Dieser soll aus einem Holzlager aus Cortenstahl mit einer Breite von 0,7 m und einer Höhe von 2,20 m und einer Sichtschutzwand aus Cortenstahl ohne Motiv mit einer Breite von 2,80 m und einer Höhe von 2,20 m bestehen.
Das Vorhaben widerspricht der Einfriedungssatzung. Im Bebauungsplan Nr. 7 "Pfefferloh 2" ist über eine Einfriedungshöhe im nicht öffentlichen Bereich nichts geregelt. Die Höhe einer Einfriedung darf laut Einfriedungssatzung 1,80 m über Gelände nicht überschreiten. Einfriedungen mit einer Höhe über 2,00 m sind nicht mehr verfahrensfrei.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben nicht zugestimmt werden.
Der Bauausschuss Obermichelbach erteilt keine Befreiung von der Einfriedungssatzung der Gemeinde Obermichelbach in Bezug auf die Höhe von 2,20 m der Einfriedung auf Fl.Nr. 254/52 (Hormersdorfer Straße 8).
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 7 |