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öffentlich


Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich des Anbaus einer Pergola an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Fl. Nr. 216/28 (Finkenweg 4); Beratung und Beschluss



Sachvortrag:

Die Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 216/28 (Finkenweg 4) stellen einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich des Anbaus einer Pergola an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Fl. Nr. 216/28 (Finkenweg).

Das Grundstück Fl. Nr. 216/28 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 "Pfefferloh Teil III".

In der Sitzung des Bau-, Energie- und Umweltausschusses am 23.11.2021 wurde unter TOP 04 bereits das gemeindliche Einvernehmen zum damaligen Bauantrag auf Anbau einer Pergola an das bestehende Einfamilienhaus erteilt.

Mit Schreiben vom 29.12.2021 fordert das Landratsamt Fürth von den Antragstellern darüber hinaus eine Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich

a)   Dachneigung
b)   Dacheindeckung (Grundlage Punkt 4. Dächer im Bebauungsplan).


Da dem Bauvorhaben das Einvernehmen bereits erteilt wurde und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, kann der nun beantragten Befreiung aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Sachvortrag:

Die Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 216/28 (Finkenweg 4) stellen einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich des Anbaus einer Pergola an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Fl. Nr. 216/28 (Finkenweg).

Das Grundstück Fl. Nr. 216/28 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 "Pfefferloh Teil III".

In der Sitzung des Bau-, Energie- und Umweltausschusses am 23.11.2021 wurde unter TOP 04 bereits das gemeindliche Einvernehmen zum damaligen Bauantrag auf Anbau einer Pergola an das bestehende Einfamilienhaus erteilt.

Mit Schreiben vom 29.12.2021 fordert das Landratsamt Fürth von den Antragstellern darüber hinaus eine Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich

a)        Dachneigung
b)        Dacheindeckung (Grundlage Punkt 4. Dächer im Bebauungsplan).


Da dem Bauvorhaben das Einvernehmen bereits erteilt wurde und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, kann der nun beantragten Befreiung aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Beschluss:

Der Bauausschuss Obermichelbach stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Dachneigung und Dacheindeckung zum Anbau einer Pergola an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Fl.Nr. 216/28 zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
6
 

 



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Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
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