Die untere Bauaufsichtsbehörde hat sich der Stellungnahme der Verwaltung angeschlossen und dem Antragsteller mitgeteilt, dass der geplante Hundeübungsplatz mit Einzäunung, Aufstellung von Containern, Aufstellung einer Überdachung und Schaffung von Stellplätzen im Außenbereich rechtlich nicht zulässig ist. Das geplante Vorhaben widerspricht dem §35 BauGB, dem sogenannten Bauen im Außenbereich und kann daher nicht genehmigt werden.
Verkehrsschau
Am 07.02.24 fand die Verkehrsschau in Tuchenbach unter Beteiligung von der Polizei Zirndorf, dem Landratsamt, dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und unserem Bauamt statt. Es wurden nur Kleinigkeiten beanstandet. Einige Schilder müssen entfernt werden und andere erneuert.
Landespflegeverband
Der Landespflegeverband hat die Heckenpflege am Bienenplatz durchgeführt.
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