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öffentlich


Bauvoranfrage zum Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 75/44 (Am Nussgraben 19 A)



Sachvortrag:

Die Eigentümer des Anwesens Fl.Nr. 75/44 (Am Nussgraben 19 A) planen die Errichtung eines Anbaus im Obergeschoss an einer bestehenden Doppelhaushälfte.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 "An der Veitsbronner Straße". Für dieses Grundstück gilt die Festsetzung WA (Allgemeines Wohngebiet; zulässig ist ein Erdgeschoss und Dachgeschoss).

Im Bebauungsplan ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,50 und eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 festgesetzt. Durch das Bauvorhaben wird die Grundflächenzahl geringfügig überschritten und bedarf daher einer isolierten Befreiung.

Die Dachneigung des Anbaus soll aus bautechnischen Gründen als Flachdach ausgeführt werden. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass eine Dachneigung bis 48° bei Satteldach oder Walmdach zulässig ist. Weiterhin sind Dachaufbauten bis 1/3 der Dachlänge zulässig. Die Fenster der Dachaufbauten dürfen eine Höhe von 1,00 m nicht überschreiten.

Für den Anbau ist daher eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf Überschreitung der Dachneigung, Befreiung von der Dachformvorgabe, Überschreitung der zulässigen Dachlänge für Dachaufbauten und Überschreitung der Fensterhöhe erforderlich.

Der geplante Anbau entspricht in seiner Kubatur nicht den Grundzügen der Planung. Es wird vorgeschlagen, der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen.

Aus der Sitzung
Das Gremium stimmt der Bauvoranfrage zu, da es das Straßenbild nicht sonderlich verändert. Der Anbau ist von vorne nicht einsehbar und laut zukünftigen Bauherrn signalisieren die meisten Nachbarn ihr Einverständnis.

Beschluss:

Der Gemeinderat Tuchenbach stellt für die vorliegende Bauvoranfrage zum Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte auf Fl. Nr. 75/44 (Am Nussgraben 19 A) sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB in Aussicht. Befreiungen bezüglich Überschreitung der Grundflächenzahl um 0,05, Überschreitung der Dachneigung, Befreiung von der Dachformvorgabe, Überschreitung der zulässigen Dachlänge von 1/3 für Dachaufbauten und Überschreitung der vorgeschriebenen Fensterhöhe von 1 m werden in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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