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öffentlich


Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 11 (Herzogenauracher Straße 9)



Sachvortrag:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 11 (Herzogenauracher Straße 9).

Das angesprochene Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit des geplanten Vorhabens innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile richtet sich daher nach § 34 BauGB.

In diesem Gebiet ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Da sich das gemeindliche Einvernehmen nur auf die planungsrechtlichen Fragen bezieht, kann die Gemeinde bei einem Bauvorhaben das Einvernehmen nicht aus gestalterischen Gründen ablehnen. Die Beurteilung dieser Punkte obliegt ausschließlich der Bauaufsichtsbehörde. Im Innenbereich kommt eine Verweigerung des Einvernehmens dann in Betracht, wenn sich das Vorhaben nicht einfügt.

Die bestehende Scheune und landwirtschaftlichen Nebengebäude an der nördlichen Grundstücksgrenze sollen abgebrochen werden.

Die erforderlichen 2 Stellplätze werden in dem Carport untergebracht.

Das Bauvorhaben fügt sich mit seinen zwei Vollgeschossen in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung soll zum Teil über die bestehende Versorgung erfolgen, teilweise muss diese neu errichtet werden.

Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag zu erteilen.

Aus der Sitzung
Gemeinderat Büttner ist persönlich beteiligt und nimmt weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung teil.

Beschluss:

Der Gemeinderat Tuchenbach erteilt zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 11 (Herzogenauracher Straße 9) sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
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