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öffentlich


1. Änderung der Satzung zur Regelgung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
- Änderung Status der Ersten Bürgermeister zum 01.01.2024
- Aufhebung der Satzungsregelung



Sachvortrag:

In Gemeinden bis zu 5 000 Einwohnern ist der erste Bürgermeister Ehrenbeamter, wenn nicht der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch Satzung bestimmt, dass der erste Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll (Art. 34 Abs. 2 Satz 2 GO).

Der Gemeinderat Obermichelbach hat mit der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 11.05.2020 in § 4 bestimmt, dass der erste Bürgermeister Beamter auf Zeit ist.

Durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2024 hat sich die Rechtsstellung der ersten Bürgermeister in Gemeinden mit mehr als 2.500 und höchstens 5.000 Einwohnern geändert, sie sind nunmehr grundsätzlich berufsmäßige Bürgermeister. Die Satzungsregelung kann daher aufgehoben werden.
 

Beschluss:


Der Gemeinderat Obermichelbach beschließt den vorliegenden Entwurf vom 05.02.2024 der 1. Änderung der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts als Satzung. Die Änderung der Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung beauftragt.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
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