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öffentlich


Bevorratungsbeschluss zum rückwirkenden Inkrafttreten



Sachvortrag:

Die Gemeinde Tuchenbach wird im Jahr 2023 die getrennte Abwassergebühr rückwirkend am 01.01.2023 einführen, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den bisherigen Einheitsverteilungsmaßstab (Frischwassermaßstab) zur Berechnung der Abwassergebühr in mehreren Urteilen bei anderen Kommunen beanstandet hat. Mit der neuen Gebührenverteilung wird die Gemeinde Tuchenbach den Anforderungen dieser Rechtsprechung Rechnung tragen. Gleichzeitig wird durch die neue Gebührenverteilung eine größere Transparenz sowie eine verursachergerechte Kostenverteilung erreicht.
Mit Umstellung auf getrennte Abwassergebühren wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die bisher schon vorhandenen Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für die Entwässerungseinrichtung werden nach einem geänderten und nach Auffassung der Rechtsprechung auch gerechteren Maßstab auf die jeweiligen Benutzer der Entwässerungseinrichtung verteilt. Dies kann und wird bei einzelnen Anschlussnehmern zu Abweichungen in der Gebührenhöhe nach oben, aber auch nach unten führen.
 
Getrennte ("gesplittete") Abwassergebühr bedeutet, dass die Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung getrennt werden in die Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und diese zwei Kostenblöcke über zwei verschiedene Verteilungsmaßstäbe auf alle Gebührenschuldner umgelegt werden. Das hat zur Folge, dass es künftig eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr anstelle einer einheitlichen Abwassergebühr gibt.
 
Die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden künftig nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) umgelegt. Für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr sind die überbauten Flächen (Dachflächen) und die befestigten Bodenflächen der Grundstücke, die in die Entwässerungseinrichtung einleiten, ausschlaggebend. Die Niederschlagswassergebühr wird daher nach Quadratmetern (m²) erhoben.

Aufgrund einer Vielzahl von mit der Einführung getrennter Abwassergebühr zusammenhängender Aufgaben (Bildflug, Flächenermittlung, Öffentlichkeitsarbeit etc.) ist eine Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung im Kalenderjahr 2022 nicht zu realisieren.
 
Ein Abschluss der Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung ist für den Kalkulationszeitraum 2023-2026 nicht mehr möglich. Es muss ein Bevorratungsbeschluss zum rückwirkenden Inkrafttreten des Gebührensatzes der Entwässerungseinrichtung beschlossen werden.

Die Beschlussfassung über den neuen Gebührensatz kann wegen der Notwendigkeit, die noch ausstehenden Arbeiten abzuschließen, erst im Kalenderjahr 2023 erfolgen. Die neue Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Tuchenbach wird also bis zum 4. Quartal 2023 beschlossen und der Gebührensatz rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst.
Es ist möglich und nicht unwahrscheinlich, dass für den neuen Gebührenbemessungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026 höhere Gesamtkosten für die Entwässerungseinrichtung umzulegen sein werden, als dies mit den derzeit gültigen Gebührensätzen geschieht. Die Gebühren könnten also steigen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.
 
Aus der Sitzung
 
Das Gremium empfindet die rückwirkende Gebührenberechnung etwas unglücklich. Die Kämmerin Morjan versichert, dass die Bürger im Vorfeld gut informiert werden, sodass alles nachvollziehbar ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Tuchenbach wird bis zum 4. Quartal 2023 die Gebührensätze für die öffentliche Entwässerungseinrichtung neu beschließen und die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend ändern. Mit der Änderung werden die neuen Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2023 festgesetzt. Zu diesem Zweck erlässt der Gemeinderat eine Änderungssatzung zu der Entwässerungseinrichtung, mit der die Möglichkeit zum rückwirkenden Inkraftsetzen der Gebührensätze eröffnet wird.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
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