zu TOP 06 A zu TOP 07 TOP 06 B
öffentlich


Erlass der 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung



Sachvortrag:

Da, wie bereits erläutert, die Gebühr rückwirkend am 01.01.2023 eingeführt werden soll, ist sowohl ein Bevorratungsbeschluss zum rückwirkenden Inkrafttreten des Gebührensatzes der Entwässerungseinrichtung und in der aktuell von Frau Dr. Thimet (Bay. Gemeindetag) empfohlenen Form der Änderungssatzung (1. Änderungssatzung zur BGS-EWS vom 18.04.2016) umzusetzen und vor dem 31.12.2022 auch auszufertigen und bekannt zu machen.

Die zu beschließende Änderungssatzung lautet wie folgt und ist auch als Dateianlage beigefügt:


1. Änderungssatzung zur
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung
 (BGS-EWS)
der Gemeinde Tuchenbach
   Vom 29.11.2022
 
 
§ 1
Gebührenregelung zur Änderung von § 10 Einleitungsgebühr,
und zu § 15 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
 
 
(1)   Den Vorauszahlungen im Kalenderjahr 2023 wird eine Einleitungsgebühr in Höhe von 7,00 € monatlich pro EWG zugrunde gelegt.
(2)   Die endgültige Gebührenhöhe wird im Laufe des Kalenderjahres 2023 ermittelt und rückwirkend zum 01.01.2023 festgesetzt
 
 
§ 2
Inkrafttreten
 
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 
 
 
Tuchenbach, 29.11.2022
 
Gemeinde Tuchenbach
 
 
Eder
Erster Bürgermeister
 
 
 

Beschluss:

Der Gemeinderat Tuchenbach beschließt folgende 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung (BGS-EWS):


1. Änderungssatzung zur
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung
 (BGS-EWS)
der Gemeinde Tuchenbach
   Vom 29.11.2022
 
 
§ 1
Gebührenregelung zur Änderung von § 10 Einleitungsgebühr,
und zu § 15 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
 
 
Den Vorauszahlungen im Kalenderjahr 2023 wird eine Einleitungsgebühr in Höhe von              7,00 € monatlich pro EWG zugrunde gelegt.
           Die endgültige Gebührenhöhe wird im Laufe des Kalenderjahres 2023 ermittelt und rückwirkend zum 01.01.2023 festgesetzt
 
 
§ 2
Inkrafttreten
 
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 
 
 
Tuchenbach, 29.11.2022
 
Gemeinde Tuchenbach
 
 
Eder
Erster Bürgermeister
 
 
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
E-Mail: info@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25 · 90587 Obermichelbach · Tel.: 0911 99755-0 · info@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung