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Beantwortung einer Anfrage im Gemeinderat - Unabhängige Bürger Tuchenbach



Sachvortrag:

Unabhänige Bürger Tuchenbach (UBT)

Sachvortrag:

In der letzten Sitzung des Gemeinderates Tuchenbach wurde folgende Anfrage gestellt: "Gemeinderat Hänisch ist etwas verwundert, Gemeinderat Spielvogel wurde in das Gremium als parteilos aufgenommen und nun steht im RIS:  UBT Unabhängige Bürger Tuchenbach. Seiner Information zufolge, sind noch keine Unterschriften zur Gründung einer Partei vorhanden.
Gemeinderat Spielvogel informiert, dass sie eine Bürgerinitiative sind und er diese vertritt."
Erster Bürgermeister Eder bittet die Geschäftsführerin Frau Kreß dies über den Bayerischen Gemeindetag zu prüfen, ob dies rechtens ist.

Die Verwaltung hat die Kommunalaufsicht mit der Bitte um Klärung des Sachverhalts gebeten und folgende Rückmeldung erhalten:

"Eine Bürgerinitiative ist eine aus der Bevölkerung heraus gebildete Interessenvereinigung, die aufgrund eines konkreten politischen, sozialen oder ökologischen Anlasses in ihrem Bereich Selbsthilfe organisiert und somit möglicherweise Einfluss auf die öffentliche Meinung, auf staatliche Einrichtungen, Parteien oder andere gesellschaftliche Gruppierungen nimmt. Die Bürgerinitiative gehört damit zu den Formen politischer Partizipation, ist jedoch keine Partei und nicht automatisch eine Wählergruppe. Wählergruppen im Sinne des GLKrWG sind sonstige Personenvereinigungen oder Gruppen, deren Ziel es ist, sich an Gemeinde- oder an Landkreiswahlen zu beteiligen (Art. 24 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG). Sie sind daher Vereinigungen, die überwiegend kommunalpolitische Ziele verfolgen.
 
Die Bürgerinitiative kann durchaus als -organisierte oder nicht organisierte- Wählergruppe einen eigenen Wahlvorschlag für Gemeinderatswahlen einbringen, wäre jedoch im vorliegenden Fall als neuer Wahlvorschlagsträger nach Art. 24 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG anzusehen, die nach Art. 27 Abs. 1 und 3 erhöhter Unterstützung durch die Bevölkerung bedürfen, um zugelassen zu werden.
 
Es ist Herrn Spielvogel daher nicht möglich, sein Gemeinderatsmandat mit der Mitgliedschaft in der Bürgerinitiative zu verbinden, da dies ein Untergraben der wahlrechtlichen Vorschriften darstellen würde, könnte man nach einer erfolgten Wahl auf einem Parteienwahlvorschlag ohne Weiteres austreten und sich dann einer neu gegründeten Vereinigung anschließen, die damit die "Wahlhürden" umgehen könnte. Diese muss bis zu den nächsten Gemeinderatswahlen warten und kann dann ggf. einen eigenen Wahlvorschlag einreichen.
 
Davon unberührt sind natürlich die Fraktionsübertritte und deren Auswirkungen, die hier aber offensichtlich nicht einschlägig sind."
 
Es wurde daher im Ratsinformationssystem die UBT wieder auf "parteilos" geändert. Weiterhin hat die Verwaltung Herrn Spielvogel darauf hingewiesen, dass das Gemeinderatsmandat von der Zugehörigkeit zur Bürgerinitiative "UBT" zu trennen ist.

Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 
 



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