Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Tuchenbach (Entwässerungssatzung - EWS)
Sachvortrag:
Die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Tuchenbach (Entwässerungssatzung - EWS) musste aufgrund der Prüfung des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) formell und auch aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum Teil inhaltlich überarbeitet werden.
In diesem Zusammenhang wurde die Satzung aktualisiert und den neuen Anforderungen angepasst.
In den als Dateianlagen beigefügten Aktenvermerken ist die Erarbeitung der vorgenommenen Änderungen und Anpassungen dokumentiert und kann seitens des Gemeinderats nachgelesen werden.
Der vorliegende Entwurf der Entwässerungssatzung entspricht weites gehend der Mustersatzung, ergänzt mit den Empfehlungen der Fachliteratur (Kommentar "Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht" S.Wuttig/Thimet) und kann somit als Satzung beschlossen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Tuchenbach beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Tuchenbach (Entwässerungssatzung - EWS) als Satzung.
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.11.2012 außer Kraft.
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