Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Erdbeckens zur Rückhaltung von Niederschlagswasser mit einem Auftrag von 145 m² und einem Abtrag von 122 m² auf Fl.Nr. 106 Gemarkung Tuchenbach
Sachvortrag:
Wie in der Sitzung des Gemeinderates Tuchenbach am 27.02.2023 beschlossen und am 20.11.2023 durch das Planungsbüro Wagner detailliert vorgestellt, sind einige bauliche Maßnahmen zur Erneuerung des bestehenden Wasserrechts notwendig.
Der Umbau des ehemaligen Nachklärteichs zum Regenrückhaltebecken 3 auf Flurnummer 106 der Gemeinde Tuchenbach erfordert eine Baugenehmigung gemäß Art.64 BayBO.
Zur benötigten Rückhaltung des Niederschlagswassers ist der Ausbau des RRB3 auf ein Rückhaltevolumen von 300 m³ erforderlich. Die Maßnahme sieht einen Auftrag von 145 m³ und einen Abtrag von 122 m³ vor. Darüber hinaus wird ein Teil des bestehenden Mischwasserkanals zum Tuchenbach abgebrochen und durch einen neuen Mischwasserkanal zwischen Mönch und Tuchenbach ersetzt.
Dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung ist, basierend auf den vorhergehenden Gemeinderatsbeschlüssen zur Erneuerung des Wasserrechts, zuzustimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Tuchenbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des Regenrückhaltebeckens 3 der Kläranlage Tuchenbach auf Flurnummer 106 gemäß § 36 BauGB.
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