Der Gemeinderat beschließt einen Teil des Jahresfehlbetrags 2014 in Höhe von - 56.083,88 € mit der Ergebnisrücklage gem. Art. 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zu verrechnen. Der verbleibende Betrag in Höhe von - 399.374,63 € soll gem. Art. 24 Abs. 4 KommHV-Doppik als Jahresfehlbetrag vorgetragen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
11
Gemeinderat Spielvogel verlangt, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie er abgestimmt hat.
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