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öffentlich


Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Tuchenbach über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen - Friedhof- und Bestattungssatzung -



Sachvortrag:

Der Gemeinderat Tuchenbach hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 die Ausführungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zu den Gebühren für die Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtung nach der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung (GS-FBS) vom 29.09.2011 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer neuen Satzung für die Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtung nach der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung (GS-FBS) beauftragt.

Die Änderung der Satzung bezüglich der Fälligkeiten des § 4 Abs. 1 der GS-FBS kann durch eine zweite Änderungssatzung erfolgen, die die Verwaltung entworfen hat.

In der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags wird bezüglich der Fälligkeit der Gebühren folgender Satz verwendet:
"Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig."
Der vom BKPV angesprochene § 4 Abs. 1 Satz 2 der GS-FBS wird nun durch vorgenannten Satz ersetzt.
 

Beschluss:

Der Gemeinderat Tuchenbach beschließt den vorliegenden Entwurf vom 23.10.2023 der Zweiten Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Tuchenbach über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen - Friedhof- und Bestattungssatzung als Satzung.

Dieser Satzungsentwurf, der der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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