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öffentlich


Erlass einer Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung)



Sachvortrag:

Der Gemeinderat Tuchenbach hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 die Ausführungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer neuen Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis beauftragt.

Auf beigefügte Satzung wird verwiesen.

Diese Satzung ist Anlage 1 zur IMBek vom 20.1.1999 Nr. IB3-1052-4 über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände (AllMBl 1999 S. 135).
 

Beschluss:


Der Gemeinderat Tuchenbach beschließt den vorliegenden Entwurf vom 23.10.2023 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis einschließlich Anlage als Satzung. Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 29.09.2011 außer Kraft.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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