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öffentlich


Winterdienst; Genehmigung der Räum- und Streupläne für die Winterdienstsaison 2023/2024



Sachvortrag:

Inhalt und Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht auf den öffentlichen Straßen unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherung richten sich nach den Umständen des Einzelfalles. Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs. Die Räum- und Streupflicht besteht also nicht uneingeschränkt und zudem auch nur so weit die Gemeinde diese mit zumutbaren Mitteln bewältigen kann. Grundsätzlich muss sich der Straßenverkehr auch im Winter den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen.

Die Organisation des Winterdienstes erfolgt durch einen Streuplan. Im Streuplan wird festgelegt wo, wann und in welchem Umfang geräumt und gestreut werden muss.

Der Räum- und Streuplan ist vom Gemeinderat zu beschließen und anschließend bekanntzugeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat Tuchenbach genehmigt die vorliegenden Räum- und Streupläne der Gehwege für Straßen für die Winterdienstsaison 2023/2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
E-Mail: info@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
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