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öffentlich


Kalkulation der Gebührensätze der gesplitteten Abwassergebühr; Neufestsetzung



Sachvortrag:

Mit dem Beschluss des Gemeinderats Tuchenbach vom 19.09.2022 wurde an die Fa. Schneider & Zajontz der Auftrag erteilt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen.

Hierzu mussten die Gebührensätze der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr neu ermittelt werden.
Der Entwurf der Kalkulation der Benutzungsgebühren 2023 - 2026 für die öffentliche Entwässerungseinrichtung ist als Anlage beigefügt.
Er beinhaltet die Betriebsergebnisse der Jahre 2019 bis 2022, die Ermittlung der kostendeckenden Abwassergebühren 2023 bis 2026 sowie die Anlagen 1 bis 6.

Auf den Seiten 8 und 9 des Entwurfs ist das zusammengefasste Ergebnis der kostendeckenden Gebühr 2023 bis 2026 zu finden.
Demnach beläuft sich die Schmutzwassergebühr auf 3,06 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr auf 0,19 €/qm ohne Einbeziehung der Ergebnisse der Vorjahre. Mit Berücksichtigung der Vorjahre errechnet sich eine Schmutzwassergebühr von 3,34 €/cbm und eine Niederschlagswassergebühr von 0,21 €/qm; diese ist höher, weil Verluste aus Vorjahren ausgeglichen werden sollen.

Die bisherige Abwassergebühr der Gemeinde Tuchenbach nach Einwohnergleichwerten wurde pauschal festgesetzt, eine Kostendeckung wurde nicht überprüft.
Deshalb erscheint es als sinnvoller, eventuelle künftige Verluste und auch erst künftig in den nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.

Die Schmutzwassergebühr wird dann auf 3,06€/cbm und die Niederschlagswassergebühr auf 0,19 €/qm festgesetzt.

Aus der Sitzung
Die Kämmerin Frau Morjan informiert das Gremium, dass lt. Kommunales Abgabengesetz die Vorjahre eigentlich mit in die Kalkulation einbezogen werden sollte. Das ist durch die pauschale Ansetzung der Vorjahre jedoch strittig. Auch gibt es hierzu keine eindeutige Rechtsprechung, weswegen sie das Landratsamt um Stellungnahme gebeten hat. Bis zur Sitzung ist noch keine Rückmeldung vorgelegen, sie geht jedoch davon aus, dass das Landratsamt das Einverständnis erteilt. Um den Preis zu plausibilisieren, nennt sie Vergleichswerte der umliegenden Gemeinden. Sollten zukünftig Verluste entstehen, fließen diese in die nächsten Kalkulationszeiträume mit ein. Die Preise werden alle 4 Jahre neu kalkuliert.




 

Beschluss:

Der Gemeinderat Tuchenbach beschließt aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr neue Gebührensätze der Benutzungsgebühren 2023 bis 2026 für die öffentliche Entwässerungseinrichtung.

Er beschließt eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,06 €/cbm und eine Niederschlagswassergebühr von 0,19 €/qm.
Grundlage der zu beschließenden Gebührensätze ist die Kalkulation der Benutzungsgebühren 2023 - 2026 für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (2.Entwurf, Stand 13.November 2023)

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wird entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
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