Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Tuchenbach
Sachvortrag:
Aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurden neue Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren beschlossen.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wurde entsprechend angepasst und überarbeitet.
In den als Dateianlagen beigefügten Aktenvermerken ist die Erarbeitung der vorgenommenen Änderungen und Anpassungen dokumentiert und kann seitens des Gemeinderats nachgelesen werden.
Der vorliegende Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) entspricht weites-gehend der Mustersatzung, ergänzt mit den Empfehlungen der Fachliteratur (Kommentar "Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht" S.Wuttig/Thimet) und kann somit als Satzung beschlossen werden.
Aus der Sitzung
Die in Top 5 beschlossenen Gebühren werden in dem vorliegenden Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) noch ergänzt!
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Satzung tritt in ihrem Gebührenteil rückwirkend am 01.01.2023 in Kraft. Und die Satzung tritt in ihrem Beitragsteil eine Woche nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Jeweils gleichzeitig treten der Beitragsteil und der Gebührenteil der Satzung vom 18.04.2016 mit dem Stand der Änderungssatzung vom 29.11.2022 außer Kraft.
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