zu TOP 03 C zu TOP 04 TOP 03 D
öffentlich


Antrag auf isolierte Befreiung und Abweichung zur Errichtung eines offenen Carports auf Fl.Nr. 71/57 (Wiesengrundstraße 40)



Sachvortrag:

Die Eigentümer des Anwesens Fl.Nr. 71/57 (Wiesengrundstraße 40) stellen einen Antrag auf isolierte Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze sowie isolierte Abweichung bezüglich Unterschreitung der vorgeschriebenen Stauraumfläche zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Carport von mindestens 3 m Länge gemäß § 2 Abs. 1 GaStellV. Weiterhin wird ein Antrag auf Abweichung von Art. 6 Abs. 7 BayBO zur Überschreitung der maximalen Grenzbebauung von 9 m gestellt. Es ist die Errichtung eines offenen Carports auf dem vorhandenen Stellplatz mit den Maßen 5,40 m x 3,40 m geplant.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 Weinstraße-Wiesengrundstraße.

Durch die Errichtung des Carports mit den Maßen 5,40 m x 3,40 m wird die im Bebauungsplan festgelegte Baugrenze überschritten.

Nach Art. 63 BayBO kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Da der Carport an allen Seiten offen ist, ist dadurch freie Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche gegeben. Das Grundstück befindet sich in einer Tempo-30-Zone und es herrscht überwiegend Anliegerverkehr.

Gemäß Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO darf die Bebauung an einer Grundstücksgrenze maximal 9 Meter betragen. Die bereits gebaute Garage ist jedoch bereits 6 m lang. Die Maximallänge nach BayBO wird somit um 2,40 m überschritten. Der angrenzende Nachbar hat bereits schriftlich zugestimmt.

Unter Berücksichtigung der bereits im Gebiet des Bebauungsplans analoger Carports und der Tatsache, dass die Grundzüge der Planung durch die Errichtung des Carports nicht berührt werden, kann aus Sicht der Verwaltung die isolierte Befreiung erteilt werden und den Anträgen auf isolierte Abweichung und Abweichung zugestimmt werden.  
 

Beschluss:

Der Gemeinderat Tuchenbach erteilt die isolierte Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze und stimmt der isolierten Abweichung in Bezug auf Unterschreitung der Abstandsfläche von Zu- und Abfahrten zwischen Carport und öffentlicher Verkehrsfläche von mindestens 3 m zu. Weiterhin gibt der Gemeinderat seine Zustimmung zur Abweichung bezüglich der Überschreitung der Grenzbebauung von 9 m auf Fl.Nr. 71/57 (Wiesengrundstraße 40).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
E-Mail: info@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25 · 90587 Obermichelbach · Tel.: 0911 99755-0 · info@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung