zu TOP 03 A zu TOP 05 TOP 04
öffentlich


Ergebnishaushalt 2024; Fehlbetrag



Sachvortrag:

Der erste Entwurf des Ergebnishaushalts 2024 liegt vor. Alle Unterhaltsmaßnahmen und Kosten des laufenden Betriebs wurden berücksichtigt und die Ansätze entsprechend gebildet, so dass ein planerischer Fehlbetrag in Höhe von 1.014.000,00 € entsteht.

Mit einem Fehlbetrag in dieser Höhe kann der Haushalt 2024 nicht beschlossen werden.

Ursächlich für das große Defizit sind unter anderem folgende Punkte:

-      Die noch offene Zahlung aufgrund der Gehwege Wiederherstellung in Höhe von 400.000,00 €
-      Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage von 41,50 % auf 45,50 %; führt zu einem Mehraufwand von ca. 293.000,00 € (Kreisumlage 2023: 1.811.534,35 €, Kreisumlage 2024: 2.104.593,86 €)
-      Geplante Kanalunterhaltsmaßnahmen von 200.000,00 €
-      Steigende Energiekosten (z.B. Strom: Bündelausschreibung Preise 2023 bis 2026 Steigerung 202,78 %)

Mögliche Lösungsansätze:

-      Verhandlungen mit den betreffenden Firmen bezüglich der Gehwege Wiederherstellung, dass die noch offene Zahlung in zwei Raten bezahlt wird; 1.Teilzahlung von 200.000,00 € im Jahr 2024 und der Rest im Jahr 2025. So könnte der Ansatz halbiert werden.
-      Im Bereich des Kanals werden im Haushaltsjahr 2024 nur investive Maßnahmen durchgeführt, so dass die Unterhaltskosten entlastet werden und der Ansatz von 200.000,00 € nicht nötig ist.
-      Der Ansatz der Gewerbesteuererträge könnte unter Umständen noch um 100.000,00 € erhöht werden
-      Grundsätzliche Steuererhöhungen;
Beispiel Gewerbesteuer: Grundlage ist das Haushaltsjahr 2023; bei einer Erhöhung des Hebesatzes von 330 auf 360 könnten rund 142.000,00 € Mehrerträge generiert werden. Zu beachten wäre, dass dies jährlich wiederkehrende Mehrerträge wären.


Insgesamt muss erwähnt werden, dass die Haushaltslage in diesem Jahr äußerst angespannt ist und wenig Spielraum zur Verfügung steht. Das erläuterte Defizit betrifft nur den laufenden Betrieb, jegliche Investitionen sind nicht enthalten, da diese im Finanzhaushalt veranschlagt sind.

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der mittlerweile entstandenen Situation die Einnahmepolitik der Gemeinde verantwortungsvoll zu überdenken.
In diesem Zusammenhang muss auf den Grundsatz der Einnahmebeschaffung (Art.62 GO) hingewiesen werden; demnach hat die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Einnahmen aus Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen.
Die Miet- und Pachterträge sowie auch sämtliche Gebühren werden zurzeit überarbeitet. Eine Steuererhöhung ist also die einzige "Stellschraube", um direkt auf die Entwicklung der Jahresergebnisse Einfluss zu nehmen. Die Verwaltung empfiehlt eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf mindestens 360.
Hierzu noch der Hinweis, dass die von den Einzelunternehmen erbrachte Gewerbesteuer bei einem Hebesatz bis zu 400 steuerrechtlich voll absetzbar ist (§ 35 Abs. 1 Satz 1 EstG).

Aus der Sitzung:

Zweite Bürgermeisterin Frau Schwarte teilt mit, dass aufgrund der vorgelegten Zahlen alle Hebesätze angepasst werden sollten, nicht nur die Gewerbesteuer. Gemeinderat Winterbauer spricht sich für eine Erhöhung aller Hebesätze um 30 Punkte aus. Er gibt zu bedenken, dass dies lediglich eine Erhöhung auf einen bei anderen Gemeinden durchschnittlichen Satz ( wie z.B. bei der ebenfalls in der Verwaltungsgemeinschaft verwalteten Gemeinde Tuchenbach) wäre. Gemeinderätin Enderle-Meier stimmt dem zu.

Gemeinderat Dr. Wagner spricht sich gegen eine pauschale Erhöhung aus und stellt das Für und Wider dar. Gemeinderat Falko Tiefel ist gegen die Aufsplittung der Zahlung bezügl. der Gehwegwiederherstellung. Gemeinderat Krombholz sieht in der gleichzeitigen Grundsteuerhöhung eine doppelte Belastung für die Gewerbetreibenden.

Die CSU-Fraktion bitte um kurz Unterbrechung der Sitzung zur Beratung (20:00 Uhr). Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen.

Zusammenfassend stellt der Erste Bürgermeister fest, dass sich das Gremium grundsätzlich für die vorgeschlagenen Maßnahmen ausspricht, wobei die CSU-Fraktion gegen eine Erhöhung der Grundsteuer ist. Dies auch, weil die Grundsteuer grundsätzlich neu überarbeitet werden muss. Er macht den Vorschlag, dass die Kämmerin zur Haushaltssitzung eine Übersicht der Erträge bei einer Erhöhung der Grundsteuer A und B von 30 Punkte erstellt. Eine Beschlussfassung erfolgt dann in der Sitzung im März.
 

 
 



nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
E-Mail: info@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25 · 90587 Obermichelbach · Tel.: 0911 99755-0 · info@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung