In der Sitzung am 08.01.2024 erteilte der Gemeinderat Tuchenbach sein Einvernehmen zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 11 (Herzogenauracher Straße 9).
Im Sachvortrag wurde festgestellt, dass laut beiliegender Pläne die bestehende Scheune und die landwirtschaftlichen Nebengebäude an der nördlichen Grundstücksgrenze abgebrochen werden sollen.
In der Anzeige der Beseitigung die am 25.01.2024 vom Antragsteller irrtümlich beim Landratsamt Neustadt a. d. Aisch, Bad Windsheim eingereicht wurde, stellt sich nun dar, dass ein Gebäude an der nordöstlichen Grenze erhalten bleibt.
Da dieses Gebäude im Bereich des geplanten Carports mit Mülllager liegt, wurden die Unterlagen zur Prüfung an das zuständige Landratsamt Fürth weitergeleitet.
Aus Sicht der Verwaltung spricht auch bei geändertem Abriss nichts gegen das geplante Vorhaben. Die Prüfung bezüglich ausreichender Anzahl an Stellplätzen obliegt dem Landratsamt Fürth als untere Bauaufsichtsbehörde.
Der Gemeinderat Tuchenbach wird um Kenntnisnahme gebeten. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Aus der Sitzung
Das Gremium nimmt Kenntnis!